1815
Die Emancipation der Juden im Königreich Hannover
Während In der Deutschen Bundesakte von 1815die Gleichstellung der Juden formal beibehalten wurde, setzten die einzelnen Deutschen Bundesländer, bis auf Preußen, sie wieder außer Kraft.
Mit Fragebögen wurde die jüdische Bevölkerung wieder genau erfaßt. Es wurde nachgeforscht, wo jemand inzwischen Grundeigentum erworben hatte und die Institution des Schutzjudentums wurde erneuert. Die unveränderlichen Nachnamen blieben teilweise im Gebrauch, manchmal fielen sie weg.
In Frankreich erfolgte die Gleichstellung der Juden 1790durch eine einzige Akte, im Königreich Hannover dagegen war es ein langwieriger Prozeß, der sich schrittweise über Jahrzehnte erstreckte. 1828 wurden wieder bleibende Familiennamen eingeführt.
Die drei Rössinger Judenfamilien mußten sich am 14. Mai 1828 auf dem Amt Calenberg einfinden und ihren Wahlnamen angeben. Sie entschieden sich für die Namen, die sie auch schon während der Franzosenzeit führten:
Neuhaus, Neuberg und Blumenthal
1832Der Gesetzentwurf zur Reform der bürgerlichen Verhältnisse der Juden, an den „nur noch letzte Hand anzulegen war," gelangte 1836zur Beratung an die Stände und ging 1837im Verfassungskonflikt unter.
**30. September 1842: „**Emancipationsgesetz“
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Juden
Artikel 1, Abschnitt 1 stellte als Regel den Grundsatz der Gleichheit in Rechten und Pflichten mit den Christen auf.
§ 5 enthielt die Bestimmung:
"Das Schutzverhältnis der Juden, so weit es noch besteht, wird aufgehoben. Die daraus folgenden Leistungen bleiben jedoch einstweilen und bis auf ein zu erlassendes Gesetz bestehen."
Die Juden wurden zwar der allgemeinen Wehrpflicht unterworfen, aber der Regierung stand das Recht zu, die Juden bis auf weiteres nicht zum Militärdienst heranzuziehen.
Viele Bestimmungen des neuen Gesetzes wurden durch Ausnahmeregelungen durchlöchert.
1847 folgten Ergänzungen zu dem Gesetz von 1842, unter anderem:
das Recht der Juden, ein Haus und 1 1/4 Morgen Acker zu erwerben.
Am 5. September 1848 brachte das Gesetz die völlige Gleichstellung der Juden im Königreich Hannover durch den Passus, daß die Ausübung der bürgerlichen und politischen Rechte vom Religionsbekenntnis unabhängig sein sollte. Die Juden konnten damit auch öffentliche Ämter übernehmen und waren berechtigt zur Teilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung.
1869sorgte der Norddeutsche Bund für die Aufhebung der letzten persönlichen Beschränkungen.
Quelle:
Niedersächsisches Jahrbuch 1992, Uwe Eissing S. 287 ff. (Rechtsverhältnisse der Juden)
Niedersächsisches Jahrbuch 1993, Wolfgang Marienfeld S. 263 ff. (Familiennamen der Juden)
Aus der Reihe von Helga Fredebold, ursprünglich veröffentlicht am 2012-04-26 auf fredebold.blogspot.com.